Anmeldebedingungen

Anmeldebedingungen (AGB) Nachhilfe - Stefanie Kober

  1. Die Nachhilfe - Stefanie Kober arbeitet individuell mit jedem Schüler - in der Regel im Präsenzunterricht. Sollte die aktuelle Lage erfordern, behalten wir uns vor, alternative Kommunikationsmöglichkeiten für den Unterricht einzusetzen. Wissenslücken werden systematisch aufgearbeitet. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Auf anstehende Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen wird gezielt vorbereitet. Durch unser Unterrichtskonzept werden neben dem Spaß am Lernen langfristig und kontinuierlich auch das Selbstbewusstsein und das Erkennen der persönlichen Stärken der uns anvertrauten Schüler gefördert.

  2. Um diese Entwicklung zu erreichen, benötigt jeder Schüler ein individuelles Maß an Zeit. Daher erfolgt die Anmeldung auf unbestimmte Dauer, aus pädagogischen Erwägungen jedoch mindestens für 6 Unterrichtsmonate.

  3. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  4. Das Schulgeld ist jeweils zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin eines Kalendermonats im Voraus zu zahlen. Die einmalige Anmeldegebühr wird bei Unterrichtsbeginn fällig. Die Zahlung ist nach derzeit geltender Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so sind wir berechtigt, ab dann die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Beim Übertritt in die Sekundarstufe II erhöht sich die monatliche Unterrichtsgebühr laut aktuell geltender Preisliste.

  5. Die Unterrichtstermine werden in Absprache festgelegt. Eine kurzfristige Verlegung aus schulischen, persönliche oder betrieblichen Gründen ist möglich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach Absprache zwischen Eltern und der Nachhilfe - Stefanie Kober die Teilnahmehäufigkeit zu verändern sowie das Unterrichtsfach zu wechseln. Das Schulgeld verändert sich bei Reduzierung oder Erhöhung der Teilnahme entsprechend der aktuell gültigen Preisliste.

  6. Für nachhaltigen Lernerfolg ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt (Schulveranstaltung, Praktikum oder Bewerbungsgespräch) zu einem Ausfall des Unterrichts kommen, kann die versäumte Zeit nach Prüfung des Sachverhaltes nachgeholt werden (Nachholstunden). Die Nachholstunden für entschuldigte Fehlzeiten sind zeitnah (innerhalb von 6 Wochen) nach dem Versäumnis nachzuholen. Ersatzstunden verfallen, wenn sie im genannten Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Eine Verrechnung ist nicht möglich. Die Termine der Nachholstunden werden unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Schülers / der Schülerin vereinbart. Mit Ablauf des Vertrages verfallen die Nachholstunden.

  7. Die „Nachhilfe - Stefanie Kober“ ist während des ganzen Jahres durchgehend geöffnet. a) In den Weihnachtsferien und an gesetzlichen Feiertagen bleibt unsere Einrichtung allerdings

    geschlossen. Auch in Monaten mit Ferien und Feiertagen fällt das vereinbarte Schulgeld an.
    b) In den Sommerferien organisieren wir den Nachhilfeunterricht in einer speziellen Ferienregelung.

  8. Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von der Nachhilfe bearbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung der Kunden und für die Abrechnung unserer Leistungen erhoben. Es wird versichert, dass die personenbezogenen Daten des Vertragspartners im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung bestünde oder der Vertragspartner vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

  9. Änderungen und Ergänzungen dieser Anmeldebedingungen müssen schriftlich erfolgen. Sollten Bestimmungen ungültig sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht. Ungültige Bestimmungen sollen durch solche gültigen ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen am nächsten kommen.

 

 

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